Stand: 06. Februar 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Jans.App“ (nachfolgend „Software“), die von Jan Marx, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Jans.App – Einzelunternehmen“, Mittelsteg 34, 13158 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) zur Verfügung gestellt wird. Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“), insbesondere an Betriebe aus der Gastronomie und Hotellerie.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden bezüglich der Nutzung der Software. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Mit Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde, die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu beziehen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „Jans.App“ als webbasierte SaaS-Lösung zur Verfügung. Die Software dient der Organisation von Betrieben und umfasst insbesondere folgende Hauptfunktionen:
Mitarbeiterverwaltung: Anlegen und Verwalten von Mitarbeiterprofilen sowie Zuweisung von Rollen (z. B. Manager, Mitarbeiter).
Schichtplanung: Erstellung und Verwaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten.
Aufgabenmanagement: Erstellen von Aufgabenlisten und Zuweisung von Aufgaben an Mitarbeiter.
Dashboard: Übersicht über laufende Schichten, den Status von Aufgaben und weitere relevante betriebliche Kennzahlen.
Dokumentation: Nachverfolgung und Protokollierung erledigter Tätigkeiten.
(2) Der genaue Funktionsumfang der Software, einschließlich der KI-gestützten Funktionen, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software zu erweitern oder anzupassen, sofern die Erfüllung des Vertragszwecks für den Kunden dadurch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
(3) Die Software wird auf den Servern des Anbieters oder eines von ihm beauftragten Subunternehmers betrieben. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Recht, auf die Software über eine Internetverbindung zuzugreifen und diese für seine eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und kostenlose Testphase
(1) Die Nutzung der Software setzt eine Registrierung des Kunden auf der Website des Anbieters voraus. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
(2) Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellprozess auf der Website des Anbieters abschließt und der Anbieter dem Kunden eine Bestätigung per E-Mail zusendet oder den Zugang zur Software freischaltet.
(3) Der Anbieter bietet eine kostenlose Testphase von 14 Tagen an. Während dieser Testphase kann der Kunde die Software in vollem Umfang nutzen. Der Kunde wird vor Abschluss der Registrierung für die Testphase klar und unmissverständlich auf die Kostenpflichtigkeit nach Ablauf der Testphase, die dann geltenden Preise und die Vertragslaufzeit hingewiesen. Sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt, geht der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, das dem vom Kunden gewählten Tarif entspricht.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der Software für seine eigenen internen Geschäftszwecke.
(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder öffentlich zugänglich zu machen, sofern dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Abonnement-Modell (monatlich, quartalsweise oder jährlich). Die jeweils gültigen Preise werden dem Kunden im Bestellprozess transparent angezeigt.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Die Zahlung wird über die folgenden Zahlungsdienstleister abgewickelt: Stripe, PayPal, Google Pay und Apple Pay. Der Anbieter behält sich vor, zukünftig weitere Zahlungsanbieter zu integrieren.
(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
(4) Der vom Kunden gebuchte Tarif enthält das in der jeweils geltenden Leistungs- und Preisbeschreibung ausgewiesene Kontingent für die Nutzung der KI-gestützten Funktionen.
(5) Nach vollständigem Verbrauch des enthaltenen KI-Kontingents werden weitere kostenpflichtige KI-Leistungen nur erbracht, wenn ein hierzu berechtigter Nutzer des Kunden die verbrauchsabhängige Mehrnutzung ausdrücklich aktiviert hat. Ohne Aktivierung können die betroffenen KI-Funktionen bis zum Beginn des nächsten Kontingentzeitraums nicht weiter genutzt werden.
(6) Die zusätzliche KI-Nutzung wird auf Grundlage der tatsächlich erfassten abrechnungsrelevanten Tokens berechnet. Als Tokens gelten technische Verarbeitungseinheiten, in die Eingaben, zur Bearbeitung erforderliche Kontextinformationen und erzeugte Ausgaben zerlegt werden.
(7) Die Anzahl der für eine einzelne Anfrage benötigten Tokens hängt insbesondere vom Umfang und Inhalt der Eingabe, den einbezogenen Dokumenten und Kontextinformationen sowie vom Umfang der erzeugten Ausgabe ab. Sie kann daher vor Ausführung der Anfrage nicht verbindlich bestimmt werden.
(8) Der verbindliche Preis je Abrechnungseinheit ergibt sich aus der bei Aktivierung angezeigten und vom Kunden bestätigten Preisübersicht. Unverbindliche Rechenbeispiele oder Verbrauchsschätzungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Abgerechnet wird ausschließlich der tatsächlich technisch erfasste Verbrauch.
(9) Der Verbrauch wird über den jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraum zusammengerechnet. Die Berechnung des Rechnungsbetrags und eine gegebenenfalls erforderliche Rundung auf volle Eurocent erfolgen erst für den Gesamtverbrauch des Abrechnungszeitraums.
(10) Die kostenpflichtige Mehrnutzung kann jederzeit mit Wirkung für zukünftige Anfragen deaktiviert werden. Bis zum Wirksamwerden der Deaktivierung entstandene Kosten bleiben zahlbar.
(11) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Der Rechnungsbetrag wird über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen, soweit hierfür eine wirksame Zahlungsvereinbarung besteht.
§ 6 Änderung der Preise für zukünftige KI-Nutzung
(1) Der Anbieter kann den Preis für die verbrauchsabhängige KI-Nutzung mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bereits entstandene Nutzungskosten werden nicht nachträglich geändert.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten eines neuen Preises in Textform.
(3) Die kostenpflichtige KI-Mehrnutzung wird spätestens zum Inkrafttreten des neuen Preises deaktiviert, sofern der Kunde den neuen Preis nicht zuvor ausdrücklich bestätigt hat.
(4) Ohne erneute Bestätigung werden nach Wirksamwerden der Preisänderung keine weiteren kostenpflichtigen KI-Anfragen ausgeführt. Das im jeweiligen Tarif enthaltene Kontingent bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Ende der kostenlosen Testphase und richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Abonnement.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Bei monatlicher Zahlung ist die Kündigung bis zum letzten Tag des Abrechnungsmonats, bei jährlicher Zahlung bis zum letzten Tag der Jahreslaufzeit möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
(2) Der Kunde ist für die von ihm in die Software eingegebenen Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung alle anwendbaren Gesetze, insbesondere die des Datenschutzes, zu beachten.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten verfügt.
(4) Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und die Software für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.
(5) Der Kunde verwaltet die Zugangs- und Rollenberechtigungen seiner Nutzer eigenverantwortlich. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, insbesondere die verbrauchsabhängige KI-Mehrnutzung, können ausschließlich durch den Kontoinhaber oder durch Nutzer aktiviert werden, denen der Kunde eine entsprechende Administrations- oder Abrechnungsberechtigung eingeräumt hat. Aktivierungen und sonstige Erklärungen solcher berechtigten Nutzer werden dem Kunden zugerechnet. Der Kunde ist verpflichtet, Berechtigungen bei personellen oder organisatorischen Änderungen unverzüglich anzupassen oder zu entziehen.
§ 9 Service Level und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen sind.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt und finden in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten statt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a BGB), wird ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die auf Mängeln oder Unterbrechungen der Telekommunikationsnetze oder auf sonstigen von Dritten zu vertretenden Umständen beruhen.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwandes, der für die Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden erforderlich ist. Der Kunde ist zur regelmäßigen Erstellung von Backups seiner Daten verpflichtet.
§ 11 Datenschutz und Nutzung von OpenAI
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.
(2) Da der Anbieter im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Der Anbieter stellt dem Kunden einen entsprechenden AVV zur Verfügung.
(3) Die Software nutzt zur Bereitstellung von KI-gestützten Funktionen (z. B. automatische Textvorschläge, intelligente Assistenzfunktionen) die Dienste von OpenAI. Eine Übermittlung von Daten an OpenAI erfolgt nur, wenn der Kunde eine KI-gestützte Funktion aktiv nutzt. Welche Daten konkret übermittelt werden und welche rechtlichen Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln für eine mögliche Übermittlung in die USA) bestehen, ist detailliert in der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
§ 12 Anbieterwechsel (gemäß EU Data Act)
(1) Gemäß den Vorgaben des EU Data Act unterstützt der Anbieter den Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstanbieter.
(2) Der Kunde hat das Recht, nach Vertragsbeendigung die Übertragung seiner exportierbaren Daten zu verlangen. Der Anbieter stellt die Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
(3) Der Kunde hat auch während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren. Die genauen Exportformate sind in der Leistungsbeschreibung definiert.
(4) Der Wechselprozess wird innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Vertragsende abgeschlossen. Nach Abschluss des Wechsels und einer anschließenden Abrufperiode von 30 Tagen werden die Daten des Kunden auf den Systemen des Anbieters gemäß einem definierten Löschkonzept sicher gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Für die Unterstützung beim Anbieterwechsel werden bis zum 11. Januar 2027 lediglich die direkt mit dem Wechsel verbundenen Kosten als ermäßigtes Entgelt berechnet. Ab dem 12. Januar 2027 ist dieser Service für den Kunden kostenfrei.
§ 13 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Die Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten.
(3) Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Der Anbieter ist berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Version der Software zu beheben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Support
(1) Der Anbieter stellt für Kunden einen technischen Support zur Verfügung. Der Support ist per E-Mail und über ein Kontaktformular auf der Website des Anbieters erreichbar.
(2) Der Anbieter wird auf Supportanfragen innerhalb von 48 Stunden (an Werktagen in Deutschland) reagieren. Die Reaktionszeit beschreibt den Zeitraum bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung durch einen Support-Mitarbeiter.
(3) Die Behebung von gemeldeten Störungen erfolgt in Abhängigkeit von der Priorität des Problems. Kritische Störungen, die die Kernfunktionalität der Software für eine Mehrheit der Nutzer beeinträchtigen, werden mit höchster Priorität behandelt.
§ 15 Sperrung und außerordentliche Kündigung bei Missbrauch
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung besteht, insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 dieser AGB. Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(2) Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten ist der Anbieter zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
(3) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Anbieter in jedem Fall vorbehalten.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei hierfür verantwortlich ist, die der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren, oder die von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.
§ 17 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dies gilt nicht für die in § 6 geregelten Preisanpassungen für KI-Leistungen.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Kontaktdaten des Anbieters
Jans.App – Einzelunternehmen
Inhaber: Jan Marx
Mittelsteg 34
13158 Berlin
Deutschland
Wichtiger Hinweis
Diese AGB wurden auf Basis der zum Erstellungszeitpunkt geltenden Rechtslage erstellt. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es wird empfohlen, die AGB vor Verwendung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den spezifischen Anforderungen Ihres Geschäftsmodells entsprechen und rechtlich wirksam sind.